Zentrum für Sozialwirtschaft

Aus der Krise in eine nachhaltige und sozial gerechte Zukunft

Die Europäische Union wird in ihrer neuen Strategie dazu auf eine starke Sozialwirtschaft setzen. Ein Drittel der heute in der EU neu gegründeten Unternehmen ist bereits sozialwirtschaftlich orientiert. Sozialwirtschaftliche Unternehmen sind nachhaltig, verfolgen keine Profitmaximierung, sondern eine gesellschaftspolitische Zielsetzung, reinvestieren den größten Teil ihrer Gewinne und beschäftigen mindestens 30% gesellschaftlich benachteiligte Personen.

Ein Europäischer Aktionsplan soll zwischen 2021 und 2026 die Sozialwirtschaft nachhaltig in die verschiedenen sozialen und wirtschaftlichen Politiken der EU implementieren, um die Nachhaltigen Entwicklungsziele der UN zu erreichen. 

Dieser Aktionsplan strebt drei Ziele an, die über ein strukturiertes Arbeitsprogramm erreicht werden sollen:

  1. sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen sichtbar machen
  2. sie dabei zu unterstützen, soziale und technologische Innovationen zu generieren und
  3. ihren Zugang zu Finanzierungen und EU Förderungen zu verbessern, damit sie gleichwertig am gemeinsamen Markt teilnehmen können

In Österreich gibt es für diese neuen Möglichkeiten unseres Wissens noch keine Vorbereitung. 

Wir schlagen daher vor:

  • Rasch die Möglichkeiten für Österreich herauszuarbeiten, die ein verstärktes sozialwirtschaftspolitisches Engagement bringen kann. Insbesondere sollen dabei auch die Möglichkeiten für ländliche Regionen berücksichtigt werden, deren soziale und wirtschaftliche Infrastrukturen schwinden und die Bevölkerung damit zwingt, in die Städte zu ziehen. In einem zweiten Schwerpunkt soll die Studie die gesetzlichen Barrieren, die in Österreich nach wie vor den Ausbau dieses Sektors behindern, darstellen und durch internationale Vergleiche mit Ländern, die bereits über eine starke Sozialwirtschaft verfügen, mögliche Lösungsansätze vorstellen. Es geht dabei neben effektiven Förderinstrumenten v.a. um steuerrechtliche, vergaberechtliche und gewerberechtliche Fragen, die gelöst werden müssen.
  • Die EU stellt zur Vorbereitung dieser Initiativen Innovationsbudgets für Gebietskörperschaften bereit. Österreich scheint darauf nicht vorbereitet. Damit Österreich die bereitgestellten Möglichkeiten der EU, sich an der Vorbereitung des Aktionsplans zu beteiligen, besser nutzen kann, schlagen wir vor, eine interministerielle Arbeitsgruppe und Einbeziehung der Bundesländer sowie des Städte- und Gemeindebundes einzurichten, um proaktiv im Aktionsprogramm der EU Themen zu entwickeln und mögliche Akteure vorzubereiten. 
 

Eintrag vom 25.07.2020

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